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Audit & Assurance | Tax | Advisory | Legal
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser ersten Ausgabe unseres Newsletters im neuen Jahr möchten wir Sie über aktuelle Themen rund um die Gesundheitsbranche informieren und Ihnen wertvolle Einblicke geben, die Sie nicht verpassen sollten.

Freuen Sie sich auch auf unseren Praktikertag im Rahmen der vom Handelsblatt ausgerichteten Tagung „Non-Profit-Organisation 2026“ am 4. Februar in Düsseldorf. Das Event bietet wieder praxisorientierte Einblicke in die Bereiche Rechnungswesen und Steuern. Nähere Informationen finden Sie in den Veranstaltungshinweisen.

Wir hoffen, dass Sie die Beiträge mit ebenso viel Interesse und Begeisterung lesen, wie wir sie für Sie zusammengestellt haben. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne für ein vertiefendes Gespräch zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

Es grüßt Sie

Udo Banke
Partner und Head of Healthcare
+49 211 9524 8161
udo.banke@de.gt.com

Neues Energie- und Stromsteuerrecht

Optimierung der Energiekosten im Gesundheitssektor

Das zum 1. Januar 2026 geänderte Stromsteuer- und Energiesteuergesetz bringt auch für Krankenhäuser und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft wichtige Änderungen. So führt etwa die Stromerzeugung auf dem Krankenhausgelände und der Verbrauch vor Ort nicht mehr ohne Weiteres zu einer Steuerpflicht. Insgesamt wurden die Regelungen zur dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme, zur Elektromobilität und zu Stromspeichern erfreulicherweise vereinfacht. Zu beachten sind auch die aktuellen Entwicklungen für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kantinen und Cafés ab 2026

Von der Neuregelung profitiert auch das Gesundheitswesen

Die Umsatzsteuer auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie wurde zum 1. Januar 2026 von bisher 19 Prozent auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gesenkt. Von der Neuregelung profitieren auch Kantinen und Cafés in Krankenhäusern, Altenheimen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

ESG/Nachhaltigkeit

Eine gesunde Basis für Ihre ESG-Compliance

Um die Anforderungen an die ESG-Berichterstattung zu meistern, empfiehlt sich auch für von der CSRD nicht mehr betroffene Unternehmen die Implementierung eines um die ESG erweiterten Compliance Management Systems. Die Nutzung von Rahmenwerken zur (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichterstattung kann zudem einen Arbeitsrahmen für das ESG-Management schaffen. Berichtsstrukturen und Compliance-Management greifen ineinander, schaffen Synergien und reduzieren Mehraufwand.

 

Unsere Veranstaltungen

Die Non-Profit-Organisation 2026
Praktikertag „Rechnungswesen und Steuern“
4. Februar 2026 – Düsseldorf
Unsere Expertinnen und Experten vor Ort: Peter Binger und Silvia Michel
Weitere Informationen

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