Mit dem EU-Designrechtspaket soll das Designrecht in Europa modernisiert und weiter harmonisiert werden. Das Paket besteht aus der neuen Design-Richtlinie, welche die EU-Mitgliedstaaten bis Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen müssen, sowie aus der neuen Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV). Die Neuerungen der UGV, die unionsweit gültige Unionsgeschmacksmuster betreffen, sind (teilweise) seit 1. Mai 2025 in der EU in Kraft.